Malte Rheingans

Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, externer Datenschutzbeauftragter sowie Datenschutzauditor (TÜV®)

Malte Rheingans

Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV® Nord), externer Datenschutzbeauftragter sowie Datenschutzauditor (TÜV® Rheinland)

T: +49 40 2320 5300 0
F: +49 40 2320 5300 9
E: malte.rheingans@cogito.legal

Die Fachanwaltsbezeichnungen hat Malte Rheingans von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen bekommen. Als Datenschutzbeauftrager und -auditor wurde er von den Zertifizierungsstellen des TÜV (Rheinland und Nord) zertifiziert. Er ist u.a. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik und in den Arbeitsgemeinschaften der Fachbereiche IT-Recht, Urheber- und Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz des Deutschen Anwaltvereins.

Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung haben im laufenden oder vorangegangenen Jahr anwaltsorientierte Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden absolviert und dies dem DAV gegenüber nachgewiesen.davit – Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAVInhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung haben im laufenden oder vorangegangenen Jahr anwaltsorientierte Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden absolviert und dies dem DAV gegenüber nachgewiesen.Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)Malte Rheingans - Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Hamburg TÜV

Malte Rheingans

Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV® Nord), externer Datenschutzbeauftragter sowie Datenschutzauditor (TÜV® Rheinland)

T: +49 40 2320 5300 0
F: +49 40 2320 5300 9
E: malte.rheingans@cogito.legal

Die Fachanwaltsbezeichnungen hat Malte Rheingans von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen bekommen. Als Datenschutzbeauftrager und -auditor wurde er von den Zertifizierungsstellen des TÜV (Rheinland und Nord) zertifiziert. Er ist u.a. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik und in den Arbeitsgemeinschaften der Fachbereiche IT-Recht, Urheber- und Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz des Deutschen Anwaltvereins.

Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung haben im laufenden oder vorangegangenen Jahr anwaltsorientierte Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden absolviert und dies dem DAV gegenüber nachgewiesen.davit – Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAVInhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung haben im laufenden oder vorangegangenen Jahr anwaltsorientierte Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden absolviert und dies dem DAV gegenüber nachgewiesen.Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)Malte Rheingans - Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Hamburg TÜV

Malte Rheingans absolvierte seine juristische Ausbildung in Münster, Lübeck und Hamburg. Er war daneben als Geschäftsführer der iWORKS Mediengestaltung und der COGITO Gesellschaft für computergestützte Unternehmensorganisation mbH Konzeption und Realisierung (cogito.consulting) tätig und beriet dort Unternehmen in den Bereichen IT- und Software-Entwicklung, u.a. mit den Schwerpunkten IT-Sicherheit und Datenschutz. Daher kennt er im Detail die technischen und juristischen Problemstellungen der IT- und Medien-Branche.

Von 2010 bis 2016 arbeitete Malte Rheingans als Rechtsanwalt in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht bei einer auf IP-Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Dort beriet er Unternehmen und Verbände, insbesondere aus der Musik-, Verlags-, und Filmbranche und auch Softwareentwickler sowie Musikproduzenten und Künstler und führte für branchenführende Medienunternehmen eine Vielzahl an Musterprozessen.

2016 wurde Malte Rheingans Partner bei der Clarius Legal Rechtsanwalts GmbH und war dort vorwiegend für die Beratung von Medien- und Telekommunikationsunternehmen in den Bereichen IP- und IT-Recht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und Datenschutz verantwortlich. Nachdem Clarius Ende 2017 erfolgreich an eine eine der führenden Anwaltskanzleien in der deutschen Bankenmetropole Frankfurt am Main veräußert wurde, verließ Malte Rheingans zusammen mit Dr. Marcel Römisch das Unternehmen und gründete mit ihm die Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal.

Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die Bereiche Urheber- und Medienrecht und Informationstechnologierecht, dort insbesondere Datenschutzrecht. Seine Mandanten berät Malte Rheingans u.a. in vertragsrechtlichen Fragen und vertritt sie darüber hinaus bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Malte Rheingans absolvierte seine juristische Ausbildung in Münster, Lübeck und Hamburg. Er war daneben als Geschäftsführer der iWORKS Mediengestaltung und der COGITO Gesellschaft für computergestützte Unternehmensorganisation mbH Konzeption und Realisierung tätig und beriet dort Unternehmen in den Bereichen IT- und Software-Entwicklung, u.a. mit den Schwerpunkten IT-Sicherheit und Datenschutz. Daher kennt er im Detail die technischen und juristischen Problemstellungen der IT- und Medien-Branche.

Von 2010 bis 2016 arbeitete Malte Rheingans als Rechtsanwalt in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht bei einer auf IP-Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Dort beriet er Unternehmen und Verbände, insbesondere aus der Musik-, Verlags-, und Filmbranche und auch Softwareentwickler sowie Musikproduzenten und Künstler und führte für branchenführende Medienunternehmen eine Vielzahl an Musterprozessen.

2016 wurde Malte Rheingans Partner bei der CLARIUS.LEGAL Rechtsanwalts GmbH und war dort vorwiegend für die Beratung von Medien- &Telco-Unternehmen in den Bereichen IP- und IT-Recht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und Datenschutz verantwortlich.

Nachdem Clarius Ende 2017 erfolgreich an eine eine der führenden Anwaltskanzleien in der deutschen Bankenmetropole Frankfurt am Main veräußert wurde, verließ Malte Rheingans zusammen mit Dr. Marcel Römisch das Unternehmen und gründete mit ihm die Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal.

Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die Bereiche Urheber- und Medienrecht und Informationstechnologierecht, dort insbesondere Datenschutzrecht. Seine Mandanten berät Malte Rheingans u.a. in vertragsrechtlichen Fragen und vertritt sie darüber hinaus bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Malte Rheingans absolvierte seine juristische Ausbildung in Münster, Lübeck und Hamburg.

Er war daneben als Geschäftsführer der iWORKS Mediengestaltung und der COGITO Gesellschaft für computergestützte Unternehmensorganisation mbH Konzeption und Realisierung tätig und beriet dort Unternehmen in den Bereichen IT- und Software-Entwicklung, u.a. mit den Schwerpunkten IT-Sicherheit und Datenschutz. Daher kennt er im Detail die technischen und juristischen Problemstellungen der IT- und Medien-Branche.

Von 2010 bis 2016 arbeitete Malte Rheingans als Rechtsanwalt in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht bei einer auf IP-Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Dort beriet er Unternehmen und Verbände, insbesondere aus der Musik-, Verlags-, und Filmbranche und auch Softwareentwickler sowie Musikproduzenten und Künstler und führte für branchenführende Medienunternehmen eine Vielzahl an Musterprozessen.

2016 wurde Malte Rheingans Partner bei der CLARIUS.LEGAL Rechtsanwalts GmbH und war dort vorwiegend für die Beratung von Medien- und Telekommunikationsunternehmen in den Bereichen IP- und IT-Recht mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung und Datenschutz verantwortlich.

Nachdem Clarius Ende 2017 erfolgreich an eine eine der führenden Anwaltskanzleien in der deutschen Bankenmetropole Frankfurt am Main veräußert wurde, verließ Malte Rheingans zusammen mit Dr. Marcel Römisch das Unternehmen und gründete mit ihm die Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal.

Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die Bereiche Urheber- und Medienrecht und Informationstechnologierecht, dort insbesondere Datenschutzrecht. Seine Mandanten berät Malte Rheingans u.a. in vertragsrechtlichen Fragen und vertritt sie darüber hinaus bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.